Unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit berät Sie gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und § 2 Abs. 3 Anlage 2 DGUV Vorschrift 2.

Wir unterstützen und beraten Sie, und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei allen Themen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung und in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.


Wir beraten Sie u.a. bei


- der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen,

- der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,

- der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,

- der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,

- der Beurteilung der Arbeitsbedingungen,

 

Des Weiteren werden wir


- ihre Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen begehen und Ihnen festgestellte Mängel erläutern,

   Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen, und auf deren Durchführung hinzuwirken.

- Ursachen von Arbeitsunfällen untersuchen, die Untersuchungsergebnisse erfassen und auswerten, und Ihnen     Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfälle vorzuschlagen.


Sämtliche Tätigkeiten werden von uns rechtssicher dokumentiert.

 

 

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